Kindertagespflege des Ev. Bildungswerks Dortmund
Die Betreuung von Kindern unter drei Jahren in der Kindertagespflege ist ein fester Bestandteil in der Kindertagesbetreuung. Ein Vorteil dieser Betreuungsform ist die flexible, familiennahe Betreuung in einer kleinen Gruppe durch eine feste Bezugsperson in einem kindgerechten Umfeld. Hierdurch wird vielen Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht.
Einer der Schwerpunkte unserer Arbeit als Fachberatung liegt in der Vermittlung der von uns überprüften Kindertagespflegepersonen an Eltern, die eine passende Betreuung für ihr Kind suchen. Dabei arbeiten wir eng mit dem Jugendamt zusammen.
Die Kindertagespflegepersonen werden bei uns eng begleitet und fortgebildet, um den Anforderungen an die Qualität der Betreuung gerecht zu werden. Tagespflegepersonen betreuen, bilden und fördern jedes Kind gemäß seines Alters und Entwicklungsstandes. Durch die enge Bindung zwischen Kindertagespflegeperson und Kind wird die für die Entwicklung notwendige Stabilität und Sicherheit gegeben, mit der Kinder die Welt entdecken können.
Ob Sie nun eine Kindertagespflegeperson für Ihr Kind suchen oder Interesse an dieser Tätigkeit haben, wir beraten Sie gern!
Auf dieser Seite finden Sie die Fortbildungen für Kindertagespflegepersonen.
Zur Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson nach dem QHB kommen Sie über diesen Link.
Näheres zur Vermittlung einer Kindertagespflegeperson erfahren Sie hier.
Freie Betreuungsplätze
Hier finden Sie eine Übersicht über die freien Betreuungsplätze.
Bei Interesse oder Fragen melden Sie sich gerne unter 0231 22962 400 oder kindertagespflege@ekkdo.de
Bildungsurlaub: StadtPilgerTouren leiten. Qualifizierung von Haupt- und Ehrenamtlichen
Anmeldung möglich (12 Plätze sind frei)
| Kursnr. | E271-C001 |
| Beginn | Mo., 18.01.2027, 09:00 - 16:30 Uhr |
| Dauer | 5 Termine |
| Kursort | Reinoldinum, 1. OG, Seminarraum 101 |
| Gebühr | 389,00 € |
| Teilnehmer:innen | 5 - 12 |
Kursbeschreibung
„StadtPilgerTouren. Dortmund mit anderen Augen sehen“ bieten eine Weiterbildung zur StadtPilgerTouren-Begleiter*in an. Gemeinsam erkunden wir in theoretischen und in praktischen Arbeitseinheiten am Beispiel Dortmund, wie Innenstädte zu Pilgerorten werden können. Die fünf Ausbildungsmodule beschäftigen sich mit Methoden des Pilgerns in der Stadt, mit kunsthistorischen Perspektiven auf urbane Pilgerziele und mit einführenden Aspekten von pädagogischen Kirchenführungen. Die Ausbildung endet mit der Ausarbeitung und der Durchführung einer eigenen StadtPilgerTour. Die Weiterbildung findet kompakt von jeweils 9 bis 16:30 Uhr statt. Anerkannt als Bildungsurlaub NRW.
Modul 1
Pilgern in der Stadt
Historische und aktuelle Pilgerwege am Beispiel Dortmund. Thematik und Methoden des Stadtpilgerns.
Modul 2
Städte unter kunsthistorischem Blickwinkel erkunden
Einführung in die Architektur- und Bildbeschreibung vor Originalen.
Modul 3
Methoden der Gruppenführung
Einführung in die Anwendung pädagogischer Modelle wie u.a. dem Vier-Phase-Modell der Themenzentrierten Interaktion.
Modul 4
Kirchenerkundungen und Pilgerwege pädagogisch anleiten
Einführung in die Kirchenpädagogik
Modul 5
Eigene Wege finden
Erste Ausarbeitung einer eigenen StadtPilgerTour
Die Qualifizierungswoche kostet 389,00 €. Hinzukommen ggf. Prüfungsgebühren, die sich nach dem Anfahrtsweg aus Dortmund rechnen. Prüfungstermine und Prüfungsmodalitäten werden während des Kurses vereinbart.
Referentinnen:
Dorthe Grimberg (Gestaltpädagogin, zert. Pilgerbegleiterin, zert. Kirchenführerin, zert. Lebenswege franziskanisch begleiten)
Dr. Johanna Beate Lohff (Kunsthistorikerin, Leitung StadtPIlgerTouren)
Christel Schürmann (Pfarrerin Ev. Stadtkirche Sankt Petri)
In die Teilnehmendengebühren ist eingeschlossen:
Das Qualifizierungsmodul inkl. Materialien
Nicht eingeschlossen sind:
An- und Abfahrt, Verpflegung und ggf. Unterkunft.
Bildungsurlaub
Der Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen wird über das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) geregelt. Bildungsurlaub kann in Anspruch genommen werden von Arbeitnehmer*innen, die ihr Beschäftigungsverhältnis in NRW haben und an anerkannten Bildungsveranstaltungen der beruflichen und politischen Weiterbildung teilnehmen wollen. Eine Freistellung von der Arbeit bei Fortzahlung des Arbeitsentgeltes kann bis zu fünf Arbeitstage im Kalenderjahr umfassen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Arbeitnehmer*innen haben die Inanspruchnahme und den Zeitraum der Weiterbildung mindestens sechs Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung dem/der Arbeitgeber/-in mitzuteilen. Unterlagen der Bildungsveranstaltung sowie das Programm sind beizufügen.
Reinoldinum, 1. OG, Seminarraum 101
Schwanenwall 3444135 Dortmund
Kurse der Dozentin
Kurse der Dozentin


